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(Frankfurt/kn) - „Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu berechnet werden. Es wird den tatsächlichen Ausgaben für Kinder schon lange nicht mehr gerecht. Notwendige Bildungsausgaben müssen dabei zum Beispiel ebenso berücksichtigt werden wie Kosten für Gesundheit und Betreuung, für Fahrten zur Schule und für Mahlzeiten“, sagte Dr. Wolfgang Gern, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK) heute in Berlin. Die NAK hat für heute zum inzwischen vierten Treffen von Menschen mit Armutserfahrungen in die Berliner Stadtmission eingeladen.
„Mit den derzeit gültigen Regelsätzen kann nicht einmal das Nötigste für
Kinder finanziert werden, die Beiträge reichen nicht aus, um die
notwendigen Schul- und Lernmittel geschweige denn den Besuch einer
weiterführenden Schule zu finanzieren. Die Lage der betroffenen Kinder ist fatal“, sagte Gern, der auch Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau ist. Bis die Regelsätze neu berechnet seien, müsse der Regelsatz für Kinder als aktuelle Notmaßnahme übergangsweise um 20 Prozent erhöht werden.
Anlass für die Debatte über Kinderarmut bei dem Treffen ist die für den 20. Oktober angesetzte Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, bei der nach Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts geklärt werden soll, ob die im neuen Sozialgesetzbuch festgelegte Höhe der Regelleistung für Kinder verfassungsgemäß ist.
Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen
Armutskonferenz und Referentin beim Diözesancaritasverband Köln,
bekräftigte: „Wir setzen große Hoffnung auf die neue Bundesregierung. Armut ist nicht das Problem eines Einzelnen und darf nicht individualisiert
werden. Armut muss strukturell bekämpft werden. Menschen, die in Armut leben, bedürfen der Solidarität des Staates und dürfen nicht auf Tafeln und Suppenküchen angewiesen sein.“
Bundesweit leben über drei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Armut. Diese Zahl setzt sich aus den 2,2 Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug, aus der Sozialhilfe, aus Familien von Flüchtlingen und solchen zusammen, die ihre Ansprüche nicht geltend machen oder nur mit wenig mehr Einkommen als der Mindestsicherung wirtschaften müssen. Hinzuzurechnen sind auch die 250.000 Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten und mit ihren Familien in ähnlich prekären Einkommenssituationen leben. Nachdem im vergangenen Jahr die Zahl der armen Kinder leicht zurückgegangen war, stiegen die Zahlen seit Jahresbeginn wieder deutlich an. Von einer Verbesserung der Situation für arme Kinder und Jugendliche könne also keine Rede sein, sagten Hofmann und Gern.
Über 80 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet, die selbst von Armut betroffen sind, nehmen an dem Berliner NAK-Treffen teil – nach Auskunft der Organisatoren auch ein Zeichen dafür, wie virulent das Thema ist.
Bei dem Treffen wird außerdem unter anderem das Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vorbereitet.
Die Treffen sollen der Nationalen Armutskonferenz und ihren
Mitgliedsorganisationen auch die Möglichkeit geben, Inhalte und Ergebnisse des Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts sowie des Nationalen Strategieberichts Sozialschutz und soziale Eingliederung besser aus der Sicht der Betroffenen bewerten zu können.
Stichwort: Regelsatz
Das sozialhilferechtliche Existenzminimum wird im SGB XII – Sozialhilfe und durch die Regelsatzverordnung festgelegt. Der Regelsatz ist die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Eckregelsatz beträgt nach § 20 SGB II für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist, einheitlich 359,- € in den alten und den neuen Bundesländern.
Die Bundesregierung hat den Regelsatz für Kinder als Anteil am Regelsatz für den Ein-Personen-Haushalt definiert und zwar in Höhe von 60 % für Kinder bis 5 Jahre (215 Euro mtl.), in Höhe von 70 % bis 13 Jahre (251 Euro mtl.), in Höhe von 80 % für Jugendliche bis 17 Jahre (287 Euro). Kritiker an der derzeitigen Berechnung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche fordern unter anderem eine realitätsnahe Berechnung des Existenzminimums von Kindern, die auch die Aspekte Gesundheit, Bildung und Betreuung sowie den Bedarf für Wachstum und Entwicklung umfasst. Dies ist derzeit nicht der Fall.
Stichwort: Nationale Armutskonferenz
Die Nationale Armutskonferenz gründete sich im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks. Ziel der Zusammenarbeit ist die Verbesserung der Lebenslagen armer Menschen und die Überwindung einer strukturellen Armutsbedrohung. Das Gespräch mit von Armut betroffenen Menschen ist erstes Anliegen der Nationalen Armutskonferenz. Die Nationale Armutskonferenz (NAK) besteht aus folgenden Mitgliedern: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband – Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. – BAG der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen – Bundesverband Deutsche Tafel – BAG Schuldnerberatung – BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit – BAG Wohnungslosenhilfe – Deutscher Bundesjugendring – Deutscher Caritasverband – Deutscher Gewerkschaftsbund – Deutsches Rotes Kreuz – Diakonisches Werk der EKD – Paritätischer Wohlfahrtsverband – Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sprecher der Nationalen Armutskonferenz ist Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, zugleich Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau. Stellvertretende Sprecherin ist Michaela Hofmann, Referentin für Allgemeine Sozialberatung, Armutsfragen, Frauenhäuser und Gewaltschutz im Diözesan-Caritasverband Köln.
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