Bischofskonferenz: Aufrufe zur Mitarbeit

Interessensbekundung für Sachverständigenrat und Betroffenenbeirat möglich

Logo-DBK. Foto: dbk
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3.01.2024

 

Bis zum 31. Januar 2024 können Personen ihr Interesse an der Mitarbeit im künftigen Sachverständigenrat mitteilen.

 

(Trier/Bonn/bt) – Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Frühjahr 2023 die Gründung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen. In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz- )Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden. Der künftige Sachverständigenrat soll durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen. Erkenntnisse hieraus sowie Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Weiterentwicklung werden an die Bischöfe als Verantwortliche für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen in den (Erz-)Bistümern gegeben.  

Die Mitglieder des Sachverständigenrates sollen verschiedenen Disziplinen und Professionen angehören mit Expertise im Themenfeld „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“ (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie mit Kenntnissen in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement. Bis zum 31. Januar 2024 können Personen ihr Interesse an der Mitarbeit im künftigen Sachverständigenrat mitteilen. Ausführliche Informationen mit einem Formular zur Interessensbekundung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention verfügbar. 

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen einer Auswahlkommission, der keine kirchlichen Vertreter angehören. Die Kommission setzt sich aus fünf in solchen Auswahlverfahren bewährten und erfahrenen Expertinnen und Experten zusammen. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, der Weiße Ring e. V. sowie das Deutsche Jugendinstitut e. V. sind um Benennung von Personen für die Auswahlkommission gebeten.  

 

 

Aufruf auch zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat

 

 

2019 haben die Bischöfe eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz begründet. Nach Auslauf des bisherigen Mandats erfolgt jetzt eine Neuberufung des Betroffenenbeirates. Das geschieht in dem Bewusstsein, dass das Erfahrungswissen und die Perspektive der Betroffenen, die großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben, unverzichtbar sind für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Gewalt und für die Unterstützung von Betroffenen. 

Wie bisher sollen dem Betroffenenbeirat zwölf Mitglieder angehören. Da acht Mitglieder des bisherigen Betroffenenbeirates ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der zweiten Amtsperiode erklärt haben, sind vier weitere Mitglieder im Auswahlverfahren zu bestimmen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien der UBSKM. Er soll die Arbeit des künftigen Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen durch zwei entsandte Mitglieder begleiten sowie die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen beraten. Weitere Aufgabe des Betroffenenbeirates ist die Stärkung der Betroffenenperspektive und -beteiligung durch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte und Bündelung der gemeinsamen Expertise auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz. 

Bis zum 31. Januar 2024 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der Mitarbeit mitteilen. Auch Angehörige sind zur Mitarbeit eingeladen. Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur Interessensbekundung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention verfügbar. 

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt auch hier in den Händen einer Auswahlkommission, der kein kirchlicher Vertreter angehört. Die Kommission setzt sich aus fünf in solchen Auswahlverfahren bewährten und erfahrenen Expertinnen und Experten zusammen. Die UBSKM, der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Weiße Ring e. V., Zartbitter e. V. sowie die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie sind um Benennung von Personen für die Auswahlkommission gebeten. 

 

 

 

 

„Über die Schulter schauen“

 

Bischof Dr. Helmut Dieser, der Vorsitzende der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, sagt mit Blick auf den künftigen Sachverständigenrat: „Mit dem Monitoring durch einen unabhängigen Sachverständigenrat stellen sich alle 27 (Erz-)Diözesen einer kontinuierlichen Überprüfung ihrer Maßnahmen zur Prävention und Intervention. Die Fachleute sollen uns in unserem Handeln ‚über die Schulter schauen‘, uns qualifiziertes Feedback geben und Kritik und Anregungen vorlegen, wie wir unsere Schutzmaßnahmen und Regelprozesse weiterentwickeln und verbessern können. Wir sind schon jetzt dankbar für eine Mitarbeit im künftigen Sachverständigenrat.“ Mit Blick auf den Betroffenenbeirat betont Bischof Dieser: „Die konsequente Einbeziehung der Betroffenenperspektive und die direkte Betroffenenbeteiligung sind unverzichtbar. Die Mitarbeit des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz ist eine bedeutsame Ebene der Betroffenenbeteiligung bei der Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen.“  

 

Hinweise:

 

Die Aufrufe zur Mitarbeit im Sachverständigenrat und im Betroffenenbeirat sind unter www.dbk.de zu finden. Weitere Hinweise zum Besetzungsverfahren für beide Gremien sind auch auf der Internetseite www.dbk.de als PDF-Dateien unterhalb dieser Pressemitteilung sowie auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention verfügbar.